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AGB

Auftragsengel HT GmbH

Vergütungsvereinbarung

Es gelten die Regelungen der anliegenden AGB der Auftragsengel als vereinbart.
Ein kostentragungspflichtiger Dritter (Versicherung, Vermieter usw.) hat im Falle einer Kostenerstattung nicht mehr als die übliche Vergütung zu erstatten.

Die vereinbarte Vergütung kann die gesetzliche Vergütung überschreiten. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Aufheben des Schriftformerfordernisses.

Moderne Kommunikationsformen

Wir verwenden eine Reihe moderner Kommunikationsformen, wie etwa Email, SMS, Whatsapp und internetbasierte Schadenakten.

Die Nutzung solcher Kommunikationsformen ist mit Gefahren verbunden (z. B. Kenntnisnahme von Dritten), obgleich die Kommunikationsmittel nach dem Stand der Technik als „sicher“ gelten.
Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber diesen Formen moderner Kommunikation zu.

Auftrag zum sofortigen Tätigwerden:

Die Auftragsengel sowie die durch diese vermittelten Dienstleister wurden wegen der akuten Gefahren- und Schadenlage und der drohenden Folgeschäden ausdrücklich zum sofortigen Tätigwerden beauftragt.
Ein Widerruf des Auftrags ist daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB ausgeschlossen.

Angebotserstellung

Angeforderte Angebote werden nach der Preisliste im Aufwand zum Nachweis abgerechnet.
Abgerechnet wird der Stundeneinsatz eines Projektleiters.

Bestätigung

Der Auftraggeber hat diese Hinweise durch Aufrufen des Dokuments im Internet zur Kenntnis genommen, verstanden, und ist über die Vorgehensweise umfassend beraten (auch telefonisch) und ist einverstanden.
Jedwede Vereinbarungen oder Änderungen bezüglich des Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

Fassung vom: 01.01.2018

§1 Vertragsgegenstand

(1) Auftragsengel wird im Rahmen dieser Vereinbarung Datensätze zu Interessenten im Tätigkeitsfeld des Auftraggebers an den Auftraggeber übermitteln. Der Auftraggeber nutzt die Datensätze, um mit dem Interessenten Kontakt aufzunehmen, entsprechende Dienstleistungen anzubieten und ggf. bedarfsgerechte Produkte zu vertreiben. Die Adressen der Datensätze liegen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Datensätze werden elektronisch nach Wahl der Auftragsengel übermittelt. Auftragsengel übernimmt keine Haftung für die Qualität der Datensätze und die korrekte Übermittlung zwischen den Providern.

(2) Die Datensätze werden über das Internet generiert. Die Datensätze rühren nicht aus Gewinnspielen oder Call Center Anfragen.

(3) Auftragsengel wird im Rahmen der Vertragsabwicklung mit dem Auftraggeber werk- und dienstvertragliche sowie maklervertragliche Elemente erbringen. Auftragsengel bietet hierbei drei Abwicklungsmodalitäten an.
Danach stehen dem Auftraggeber nach seiner Wahl die drei Abwicklungsmodalitäten „Vermittlungsgeschäft“ (= § 2), „Leadgeschäft“ (= § 3) sowie das „Marketinggeschäft“ (= § 4) zur Auswahl. Der Auftraggeber macht hiervon durch Benennung einer solchen Abwicklungsmodalität bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit der Auftragsengel Gebrauch; die Auftragsengel bestätigt mittels der „Bestätigung über den Vertragsschluss“ die in Anspruch genommene Abwicklungsmodalität und den Vertragsschluss.

§ 2 Vermittlungsgeschäft (= VG)

(1) Beim Vermittlungsgeschäft hat der Auftraggeber gegen die Auftragsengel einen Anspruch auf Erbringung von Vermittlertätigkeiten, ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Vermittlungen besteht nicht.

(2) Im Rahmen des Ablaufs übermittelt der Auftraggeber der Auftragsengel die zur Aufnahme der Vermittlertätigkeiten notwendigen Auskünfte und Hilfestellungen. Über die Notwendigkeit entscheidet die Auftragsengel im einvernehmen mit dem Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber unterliegt bei der Durchführung des Vertrages weder den Weisungen von Auftragsengel nach Art und Umfang noch seines jeweiligen Vertragspartners. Vielmehr bestimmt der Auftraggeber den Regelungsumfang mit seinem jeweiligen Vertragspartner in eigener Verantwortung.
Gehen die Regelungen des Auftraggebers mit seinem jeweiligen Vertragspartner über den aus der Vermittlung zwischen den Parteien erfolgten Umfang hinaus, so unterrichtet der Auftraggeber die Auftragsengel hiervon.

(4) Für Mängel zwischen dem Auftraggeber und seinem jeweiligen Vertragspartner steht die Hero nicht ein.

§ 3 Leadgeschäft (= LG)

(1) Beim Leadgeschäft beauftragt der Auftraggeber die Hero mit der Generierung von privaten und gewerblichen Interessenten in seinem Tätigkeitsbereich. Insbesondere ist die vertragsgegenständliche Leistung die telefonische Kontaktherstellung eines Interessenten mit dem Auftraggeber. Hierfür bucht Hero eine Telefonnummer im Namen des Auftraggebers zwecks Berücksichtigung der lokalen Partner.

(2) Inhalt und Umfang der von Hero zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der Anzahl der beim Auftraggeber erfolgten Kontaktherstellungen. Eine erfolgte Kontaktherstellung bemisst sich nach der Anzahl unikater Telefonnummern aus der Sphäre der Hero.
Zu einer erfolgten Kontaktherstellung zählt nicht ein Anruf mit unterdrückter Telefonnummer. Telefonnummern werden sechs Monate nach letztmaliger Kontaktherstellung wieder als neuer unikater Anruf gewertet und unterliegen einer neuen Vergütung.

§ 4 Marketinggeschäft (= MG)

Das Marketinggeschäft beinhaltet im Allgemeinen die Schaffung einer Marke, im Speziellen die Erstellung eines Logos, einer Webseite und die Registrierung einer Domain für den Auftraggeber durch Auftragsengel. Auftragsengel bucht zugleich eine Telefonnummer im Namen des Auftraggebers.

§ 5 Vergütung, Zahlung

(1) Vermittlungsgeschäft Der Auftraggeber zahlt eine Vergütung nach Maßgabe der von ihm geforderten Anzahl und der hieraus für ihn vermittelten Aufträge. Die Vermittlungsprovision der Auftragsengel beträgt hierbei 25% zzgl. MwSt. der Bruttorechnungssumme, welche zwischen dem Auftraggeber und seinem jeweiligen Vertragspartner vereinbart wird.
Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit eine Kopie der Rechnungsaufstellung gegenüber der Auftragsengel einmal monatlich in elektronischer Form zu übermitteln. Für die Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Vermittlungsleistungen stellt Auftragsengel sodann dem Auftraggeber die oben beschriebene Vermittlungsprovision pro veranschlagten Schadensfall durch den Auftraggeber in Rechnung.
Die Rechnungsstellung der Auftragsengel gegenüber dem Auftraggeber kann auch mehrere Schadenfälle erfassen.

(2) Leadgeschäft Der Auftraggeber zahlt einen standardisierten Leadpreis pro erfolgter Kontaktherstellung über einen Betrag von EUR 11,32 zzgl. MwSt. für die Inanspruchnahme des Leadgeschäfts.

(3) Marketinggeschäft Der Aufraggeber zahlt eine monatliche Pauschale über einen Betrag von EUR 237,55 zzgl. MwSt. für die Inanspruchnahme des Marketinggeschäfts. Im Marketinggeschäft ist das Leadgeschäft nach § 5 Abs.2 inkludiert, die Gebühr des Leadgeschäfts fällt zusätzlich zur Gebühr des Marketinggeschäfts an.
Nimmt der Auftraggeber zusätzlich das Vermittlungsgeschäft (§ 2) in Anspruch, so kommt eine Vergütung nach den jeweiligen Vergütungstatbeständen nach § 5 Abs.1 zusätzlich hinzu.

(4) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlungen des Auftraggebers erfolgen spätestens 30 Tage nach elektronischem oder schriftlichem Rechnungseingang.
Unterbleibt bei einem Geschäft nach den §§ 2 - 4 eine Zahlung innerhalb einer Woche seit der erstmaligen Kenntnisnahme des Auftraggebers, ist die Auftragsengel berechtigt die Leads an einen Dritten zu vermitteln.

(5) Zahlungen sind zu Gunsten der Hero ausschließlich nach den Zahlungsmodalitäten „Barzahlung“ oder „ec-Karte“ (POS-Verfahren = PIN-Eingabe) oder mittels Einzug im „SEPALastschriftverfahren“ zu berechnen. Für das Lastschriftverfahren erteilt der Auftraggeber hiermit ausdrücklich der Hero ein Mandat, insbesondere eines nach § 675j BGB.
Ist zwischen den Parteien keine bestimmte Zahlungsform geregelt worden, so wird im Zweifel vermutet, dass sich der Auftraggeber für das SEPA-Lastschriftverfahren entschieden hat.

§ 6 Gewährleistung

(1) Jede Vertragspartei ist allein für ihre Handlungen oder Unterlassungen, die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vornimmt, verantwortlich.

(2) Die Hero steht dafür ein, dass sie ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringt; sie ist jedoch nicht für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges verantwortlich.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftraggeber berät seinen jeweiligen Vertragspartner allein verantwortlich und verpflichtet sich Hero von jeglichen Schadensersatzforderungen oder resultierenden Vermögensschäden, die aus einem nicht wettbewerbskonformen oder gesetzeswidrigen Verhalten resultieren, frei zu stellen. Im Übrigen gilt § 11 Abs.4.

(2) Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Hero ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal jedoch EUR 1.000.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

§7 Obliegenheiten des Auftraggebers: Verpflichtungserklärung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, folgende Obliegenheiten zu erfüllen: a. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Interessentenangaben von der Hero ausschließlich zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zu nutzen. b. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten, insbesondere die ihm auf diese Weise bekannt gewordenen Daten nicht an Dritte weiter zu geben oder weiter zu veräußern.
Eine Weitergabe an Vermittler und Mitarbeiter des Auftraggebers selber sind dabei erlaubt. c. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Daten des Anfragenden zu löschen, nachdem der Anfragende der Datenspeicherung oder Nutzung widersprochen hat.
Auf Verlangen von Auftragsengel müssen weitergegebene Datensätze komplett gelöscht werden. Eine Kontaktaufnahme ist dann untersagt. Es wird durch Auftragsengel in diesem Fall kostenfreier Ersatz für bereits gezahlte Vergütungen an sie gewährt.

(2) Durch die Art der vertraglichen Verpflichtungen und die Zusammenarbeit mit Hero erhält der Auftraggeber personenbezogene Daten und Informationen von Interessenten. Der Auftraggeber behandelt diese Daten vertraulich. Zu Informationszwecken wird daher der Auftraggeber über den Inhalt des Bundesdatenschutzgesetzes informiert auf die besonderen Vorschriften hingewiesen. Die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes sind nachstehend aufgeführt.
Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Personenbezogene Daten Alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten natürlichen Person sind personenbezogene Daten. (z.B. Anschrift, Geburtsdatum, etc.) Datenverarbeitung Alle personenbezogenen Daten müssen so gesichert sein, dass sie nicht unbefugt eingesehen oder weggenommen werden können. Rechte des Betroffenen Jeder Betroffene hat nach Maßgabe des Gesetzes ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und über den Empfänger, an den die Daten übermittelt werden. Unter bestimmten Vorrausetzungen hat der Betroffene ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten.
Strafvorschriften Nach §43 BDSG wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft, wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, speichert, verändert oder übermittelt, abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft.
Ebenso wird bestraft, wer die Übermittlung personenbezogener Daten durch unrichtige Angaben erschleicht und übermittelte Daten für andere Zwecke nutzt.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche bei der Durchführung dieses Vertrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Die Parteien behandeln alle Informationen über die jeweilige Geschäftstätigkeit des Anderen vertraulich und geben solche Informationen nicht an Dritte weiter. Die Parteien verwenden vertrauliche Informationen nur zu dem Zweck, zu dem er ihnen zugänglich gemacht wurde und verwenden diese nicht für zweckfremde Zwecke oder zugunsten eines Dritten.

(3) Diese Verpflichtung der Parteien gilt jedoch nicht für solche Informationen, hinsichtlich derer sie beweisen können:

  • a) dass sie zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt waren und dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten der Partei zurückzuführen ist.
  • b) zur Kenntnis der Partei auf anderen Wegen als durch die jeweilige Partei gelangt ist, ohne dass eine unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und ein Recht zur Weitergabe dieser Information bestand.
  • c) die Partei aufgrund Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Vertragsende und während des Fortbestehens dieses Vertrages.

§ 9 Geistiges Eigentum

(1) Im Rahmen des Marketinggeschäfts nach § 4 erwirbt der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte für das Know-how, die Erfindungen und des Designs, die für die Erstellung des Werkes neu entwickelt werden. Das geistige Eigentum verleibt bei der Hero.

(2) Mit Wirksamkeit der Kündigung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages verliert der Auftraggeber die Nutzungs –und Verwertungsrechte an dem Werk. Bereits vermittelte Telefonnummern dürfen im Falle der Wirksamkeit der Kündigung anderweitig durch Hero vermittelt werden.

§ 10 Vertragsbeginn; Vertragsbeendigung

(1) Der Vertrag zwischen den Parteien wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

(2) Kündigt der Auftraggeber so ist die Hero berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß § 5 zu verlangen, wobei sie sich dasjenige anrechnen lassen muss, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(3) Der Auftraggeber kann im Falle von Urlaub oder Krankheit eine Lieferpause beantragen. Die Lieferpause ist drei Werktage vor Aussetzung der Lieferung zu beantragen.
Die Beantragung muss elektronisch bei der Auftragsengel erfolgen und bedarf zu ihrer Geltung einer Bestätigung mittels E-Mail durch die Auftragsengel. Bei Nachweis einer Krankheit ist eine kurzfristigere Frist zur Geltendmachung der Lieferpause möglich.

(4) Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu.

(5) Die Kündigung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages durch eine Partei berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung des Vertrages entstanden sind.

(6) Nach Beendigung des Vertrages ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, alle Eigentumsgegenstände, Dokumente und sonstige Daten, die im Besitz oder Eigentum der Hero stehen, unverzüglich an sie zurück zu übertragen. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.

§ 11 Nutzungsrechte & Rechte Dritter

(1) Hero bietet im Rahmen der vermittelten Leads die Möglichkeit, die Leistungen des Auftraggebers nach Abwicklung seiner Dienstleistung durch seine Vertragspartner bewerten zu lassen. Hero ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Bewertung für alle Kunden sichtbar zu machen. Hero behält sich das Recht vor, die Bewertungen zu löschen.

(2) Der Auftraggeber gestattet unentgeltlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Kennzeichen (Name, Marke, Unternehmenskennzeichen wie Firma und geschäftliche Bezeichnung, etc.) während der Dauer des Vertrages, welche für die Vertraulichkeit nach § 8 Abs. 4 maßgeblich ist, durch Hero im Rahmen von Werbemaßnahmen –ungeachtet der Art, des Umfanges oder des Mediums der Werbemaßnahme– verwendet werden dürfen.

(3) Die Rechteeinräumung an den Kennzeichen im Rahmen von Werbemaßnahmen umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Verwendung im Rahmen von Google-AdWords – Werbekampagnen und anderen Maßnahmen des Onlinemarketings und der Suchmaschinenoptimierung. Der Auftraggeber räumt Hero unentgeltlich, für die Dauer nach § 8 Abs.4 zwecks Durchführung von Werbemaßnahmen für den Dienst durch den Dienstbetreiber – ungeachtet der Art, des Umfanges und des Medium der Werbemaßnahme– der Hero ein einfaches Nutzungsrecht an den von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Texten, Fotos, Logos etc. (nachfolgend gemeinsam Inhalte genannt) ein.
Inhaltlich werden alle zur Erbringung des Dienstes und der Bewerbung des Dienstes/Portals erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt, dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung und schließt das Recht zur Bearbeitung ein. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Kennzeichen frei von Rechten Dritter sind und dass er berechtigt ist, der Auftragsengel die Nutzungsrechte an diesen in dem erforderlichen Umfang einzuräumen bzw. die Benutzung zu gestatten.

(4) Rechte Dritter sind insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte und Kennzeichenrechte. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall, dass er schuldhaft gehandelt hat, die Hero von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in Form notwendiger Gerichts- und Anwaltskosten freizustellen, die von Dritten gegen die Hero bezüglich der Informationen und Inhalte aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte geltend gemacht werden.
Die Auftragsengel wird den Auftraggeber unverzüglich über eine Inanspruchnahme Dritter informieren und die wesentlichen Schritte des rechtlichen Vorgehens mit ihm abstimmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, Deutschland.

(3) Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich verwirklicht.

ENDE der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In der Fassung vom 01.01.2018